Globl.Contact GmbH
Hellenstrasse 2
56179 Vallendar
Handelsregister: HRB 29338
Registergericht: Amtsgericht Koblenz
Vertreten durch:
Kai Czeschlik, Leon Wiemann, Hartmut Anderer
Telefon: +49 261 899 68 68 2
E-Mail: Kontakt@Globl.Contact
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: https://www.e-recht24.de
1. Geltung und Bedingung
1. Lieferungen, Leistungen und Angebote von Globl.Contact erfolgen auf Grund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
2. Diese AGB gelten auch für weitere Lieferungen, Leistungen und Angebote, die Globl.Contact für den AG erbringt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
1. Soweit Globl.Contact auf Wunsch des AG („Vorabbeauftragung“) vor Unterzeichnung des eigentlichen Vertrages oder vor der oder durch die Annahme des Angebots mit der Leistungserbringung beginnt, gelten für diese Vorabbeauftragung ausschließlich diese AGB und die Bestimmungen des ursprünglichen Angebots von Globl.Contact.
2. Angebotsunterlagen von Globl.Contact bleiben Eigentum von Globl.Contact und sind vertrauliche Informationen im Sinne von Ziffer 9.
3. Soweit abgeschlossen, gilt ein Einzelvertrag vor einem Rahmenvertrag vor diesen AGB.
4. Durch die Berücksichtigung zwingender, rechtlicher oder technischer Normen behält sich Globl.Contact Abweichungen von den vereinbarten Leistungen vor.
3. Vertragsgegenständliche Leistungen
1. Die vertragsgegenständlichen Leistungen werden in einer Leistungsbeschreibung festgelegt. Diese Leistungsbeschreibung kann insbesondere auch in einem dem Vertrag beigefügten Angebot von Globl.Contact enthalten sein.
2. Wenn in der Leistungsbeschreibung Service Levels oder vergleichbare Zielvereinbarungen (z. B. Quoten) festgelegt werden, dienen diese nur als Richtlinie zur Beschreibung der vertragsgegenständlichen Leistungen. Globl.Contact wird angemessene Anstrengungen aufbringen, um diese Service Levels bzw. Zielvereinbarungen zu erfüllen; es besteht jedoch keine bindende Verpflichtung zur Erreichung dieser Service Levels bzw. Zielvereinbarungen. Bei Nichterreichung dieser Service Levels bzw. Zielvereinbarungen kann der AG nur dann und insoweit die vereinbarte Vergütung kürzen, Schadensersatz fordern oder den Vertrag beendigen, als dies im Zusammenhang mit der Vereinbarung der Service Level bzw. Zielvereinbarungen vorgesehen wurde.
4. Fristen und Termine
1. Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Der Auftraggeber hat insbesondere dafür zu sorgen, dass Globl.Contact alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
2. Vereinbarte Fristen und Termine gelten als um die Dauer einer Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung verlängert, wenn diese Behinderung auf verspätete Mitwirkungsleistungen des AG oder auf Ereignisse höherer Gewalt wie insbesondere auf Naturkatastrophen, Arbeitskampf in Betrieben von Zulieferern von Globl.Contact, den Globl.Contact nicht zu vertreten hat, hoheitliche Maßnahmen, Materialknappheit zurückzuführen ist. Globl.Contact wird den AG über die Behinderung unverzüglich informieren.
5. Eingesetztes Personal, Projektverantwortliche
1. Globl.Contact entscheidet, welche Mitarbeiter*innen eingesetzt werden und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Globl.Contact kann auch freie Mitarbeiter*innen und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen.
2. Von jeder Partei wird ein*e Projektverantwortliche*r ernannt, welcher für die jeweilige Partei die Koordination der vertragsgegenständlichen Leistungen übernimmt und Kontaktperson für die andere Partei ist. Der/Die Projektverantwortliche ist ermächtigt, im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen alle relevanten Erklärungen für die jeweilige Partei verbindlich abzugeben und entgegenzunehmen. Der Austausch des/r Projektverantwortlichen ist der anderen Partei umgehend mitzuteilen.
6. Mitwirkungsleistungen des AG
1. Der AG stellt Globl.Contact die für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Informationen, Leistungen und Produkte vor Leistungsbeginn oder, soweit Globl.Contact solche zu einem späteren Zeitpunkt fordert, unverzüglich nach Aufforderung durch Globl.Contact zur Verfügung. Der AG räumt an den vom AG zur Verfügung gestellten Informationen, Leistungen und Produkten, insbesondere an vom AG bereitgestellter Software, die Nutzungsrechte ein, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind.
2. Der AG ist verpflichtet, Globl.Contact über alle Neuigkeiten und Änderungen, welche die vertragsgegenständlichen Leistungen betreffen oder betreffen können, unverzüglich zu informieren.
3. Es fällt in den Verantwortungsbereich des AG, dass die vom AG beauftragten Leistungen einschließlich der vom AG bereitgestellten Texte und Druckvorlagen nach dem jeweils geltenden Recht zulässig sind und bei ordnungsgemäßer Erbringung dieser Leistungen auch keine Rechte Dritter verletzt werden. Weiterhin ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die Daten, insbesondere soweit es sich um personenbezogene Daten handelt, rechtlich erlaubt und ordnungsgemäß erhoben wurden und zu den vertragsgegenständlichen Zwecken genutzt werden dürfen.
7. Vergütung und Zahlung
1. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Globl.Contact sofort nach Zugang ohne Abzug fällig und innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Globl.Contact ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des AG aus anderen Vertragsverhältnissen anzurechnen.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Globl.Contact über den Betrag verfügen kann. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck auf dem Konto von Globl.Contact gutgeschrieben wird und keine Rückbelastung seitens der Bank erfolgt.
4. Gerät der AG in Verzug, so ist Globl.Contact berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, wenn es sich bei dem AG nicht um einen Verbraucher handelt.
5. Der AG darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und darf ein Zurückbehaltungsrecht sowie die Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend machen. Dies gilt nicht für Forderungen des AG, die aus gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen resultieren oder für in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Ansprüche.
6. Globl.Contact ist berechtigt, Ansprüche aus Geschäftsbeziehungen abzutreten.
8. Konzern-/Gruppenverrechnungsklausel
Globl.Contact kann gegen sämtliche Forderungen, die der anderen Vertragspartei gegen Globl.Contact zustehen, mit sämtlichen Forderungen aufrechnen, die der Globl.Contact GmbH oder denjenigen inländischen Gesellschaften, an den die Globl.Contact GmbH unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist, gegen die andere Vertragspartei zustehen.
9. Nutzungsrechte
1. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der AG an den von Globl.Contact erbrachten Arbeitsergebnissen das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht, die Arbeitsergebnisse für interne Anwendungen und Zwecke einzusetzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten sowie mit anderen Materialien zu verbinden.
2. Die von Globl.Contact in Präsentationen, Produktbeschreibungen, auf Internetseiten oder sonst für den Vertrieb verwendeten Unterlagen enthaltenen Informationen und Bilder sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte bleiben vorbehalten.
10. Geheimhaltung
1. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, während der Laufzeit des jeweiligen Vertrages und für 2 Jahre danach alle von der jeweils anderen Vertragspartei („offenlegende Vertragspartei“) offengelegten Informationen, die entweder als „vertraulich“ bezeichnet wurden oder deren Vertraulichkeit sich aus dem Inhalt der Information oder den Umständen Ihrer Offenlegung ergibt („Vertrauliche Informationen“) geheim zu halten und zumindest mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu schützen. Insbesondere bedarf die Weitergabe von Vertraulichen Informationen an Dritte, mit Ausnahme der von Globl.Contact zur Vertragserfüllung eingesetzten Dritten, der vorherigen schriftlichen Zustimmung der offenlegenden Vertragspartei.
2. Die Vertragsparteien legen die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zur Geheimhaltung auch allen Personen oder Gesellschaften auf, denen Vertrauliche Informationen offengelegt werden.
3. Die vorgenannten Verpflichtungen finden (ohne dass ein Recht oder eine Lizenz gewährt wird) insoweit keine Anwendung, als eine Vertragspartei, die Vertrauliche Informationen empfangen hat („empfangende Vertragspartei“), darlegen kann, dass diese Vertraulichen Informationen in rechtmäßiger Weise
• zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich waren oder danach öffentlich zugänglich geworden sind, oder
• der empfangenden Vertragspartei durch eine andere Person offengelegt wurden, oder
• zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits im Besitz der sie empfangenden Vertragspartei oder ihr bekannt waren, oder
• von der empfangenden Vertragspartei unabhängig von den Vertraulichen Informationen entwickelt wurden, oder
• nach gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Vorschriften oder aufgrund einer unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung offengelegt werden müssen, wenn der offenlegenden Vertragspartei dieses Erfordernis unverzüglich bekanntgegeben wird und der Umfang der Offenlegung soweit wie möglich eingeschränkt wird.
4. Im Falle einer schuldhaften Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtungen ist die verantwortliche Vertragspartei der anderen Partei für jeden Pflichtverstoß zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, deren Höhe im Einzelfall von der betroffenen, offenlegenden Vertragspartei nach billigem Ermessen festgelegt wird. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe ist die Bedeutung der verletzten Pflicht, der Nachteil des jeweiligen Gläubigers und der Grad der Pflichtverletzung und des Verschuldens. Die Vertragsstrafe kann von dem nach Ziffer 14. Abs. 1 zuständigen Gericht auf seine Angemessenheit hin überprüft werden kann.
11. Datenschutz
1. Im Rahmen der geschäftlichen Beziehung ist es erforderlich, dass Globl.Contact personenbezogene Daten des Auftraggebers und/oder der von diesem benannten Mitarbeiter*innen („Betroffene“) verarbeitet. Globl.Contact obliegt deshalb die Pflicht, Informationen zur Verarbeitung dieser Daten nach Maßgabe der Artikel 13, 14 DS-GVO bereitzustellen.
2. Globl.Contact GmbH, Hellenstr. 2, 56179 Vallendar, E-Mail: info@globl.contact, hat als Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO einen Beauftragten für den Datenschutz bestellt, der unter den angegebenen Kontaktdaten oder per E-Mail unter datenschutz@globl.contact zu erreichen ist.
3. Globl.Contact verarbeitet personenbezogene Daten von Betroffenen, die sie von diesen im Rahmen einer Geschäftsbeziehung erhält. Ferner verarbeitet Globl.Contact personenbezogene Daten, die unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben aus öffentlichen Verzeichnissen entnommen wurden (z.B. Handelsregister, Internet) oder durch Auskunfteien zur Verfügung gestellt werden.
4. Dabei handelt es sich um folgende Kategorien von Daten: Stammdaten zur Person (Name, Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Kontaktdaten [Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse], Zahlungsdaten bei bargeldloser Zahlung (Bankdaten), Daten zur Legitimation [Unterschriften], Daten zur Geschäftshistorie (Angebote, Aufträge, Umsätze); Daten zur finanziellen Leistungsfähigkeit (Bonitätsauskünfte) und Werbedaten (Werbeeinwilligungen oder Werbeverbote).
5. Globl.Contact verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Vertragserfüllung einschließlich der Zahlungsabwicklung. Darüber hinaus verarbeitet Globl.Contact personenbezogene Daten vor Vertragsschluss soweit der Betroffene um Informationen zu Produkten und Dienstleistungen gebeten hat. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DS-GVO.
6. Globl.Contact verarbeitet personenbezogene Daten ferner, soweit der Betroffene hierzu eine Einwilligung erteilt hat. Die Verarbeitung erfolgt in diesem Fall auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) DS-GVO.
7. Globl.Contact verarbeitet die Daten schließlich, soweit hieran ein berechtigtes Interesse besteht, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte des Betroffenen, die den Schutz seiner personenbezogenen Daten erfordern, überwiegen. Die Verarbeitung erfolgt in diesem Fall auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO. Zu diesen Verarbeitungen gehören die Zusendung von Informationen und Angeboten, Nachfragen zur Zufriedenheit und die Markt- und Meinungsforschung, soweit der Betroffene diesen Verarbeitungen nicht widersprochen hat. Darüber hinaus verarbeitet Globl.Contact auf der Grundlage eines berechtigten Interesses personenbezogene Daten zur Durchsetzung von Zahlungsansprüchen auch unter Einschaltung von Inkassodienstleistern und Rechtsbeiständen.
8. Innerhalb der Globl.Contact erhalten die Daten diejenigen Fachabteilungen, die diese zur Erfüllung des Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen benötigen. Daneben erhalten diejenigen Fachabteilungen die Daten, die diese auf Grundlage eines berechtigten Interesses verarbeiten.
9. Weitergabe der Daten an Dritte außerhalb der Globl.Contact erfolgt an Finanzbehörden zur Erfüllung von Melde- und Nachweispflichten und an Strafverfolgungsbehörden, soweit hierzu eine rechtliche Verpflichtung besteht. Im Übrigen gibt Globl.Contact die Daten an unterstützende Dienstleister weiter (z.B. Postdienstleister, IT-Dienstleister und Rechtsbeistände), soweit dies erforderlich ist.
10. Globl.Contact speichert die Daten für die Dauer der Vertragserfüllung. Wenn und soweit die Daten steuerrechtlichen, handelsrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, speichert Globl.Contact diese Daten bis zum Ablauf der vorbenannten Fristen. Soweit Globl.Contact die Daten auch zum Zweck der werblichen Ansprache auf Grundlage eines berechtigten Interesses speichert, werden die Daten im Anschluss an einen Widerspruch gelöscht. Dies gilt nicht, solange diese Daten einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen. In diesem Fall werden die Daten jedoch für eine werbliche Ansprache gesperrt.
11. Betroffene haben das Recht auf Auskunft über ihre bei Globl.Contact gespeicherten Daten und die dies betreffenden Verarbeitungen nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung ihrer Daten nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung ihrer Daten nach Vertragserfüllung nach Art. 17 DS-GVO, soweit dieser keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO, das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO. Soweit Betroffene der Globl.Contact eine Einwilligung zu einer Datenverarbeitung erteilt haben, können sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO, wenn der Betroffene der Auffassung ist, dass die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden.
12. Information über das Bestehen eines Widerspruchsrecht nach Art. 21 DS-GVO
Betroffene haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen, die zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e), welche der Globl.Contact übertragen wurde. Dies gilt auch für ein auf die vorstehende Bestimmung gestütztes Profiling. Widersprechen Betroffene der Verarbeitung, werden die Daten zu diesen Zwecken nicht mehr verarbeitet, es sei denn, Globl.Contact kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die diese Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Betroffene können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung jederzeit widersprechen. Dies gilt auch für ein Profiling, soweit es mit der werblichen Ansprache in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden diese Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Der Widerspruch kann ohne Einhaltung einer besonderen Form die angegebenen Kontaktdaten erfolgen.
13. Zur Vertragsanbahnung, für den Vertragsschluss und schließlich für die Erfüllung eines Vertrags mit Globl.Contact ist es erforderlich, dass die oben genannten Daten des Betroffenen erhoben und verarbeitet werden. Ohne diese Daten sind wir nicht in der Lage, eine Geschäftsbeziehung mit dem Kunden einzugehen oder vertragliche Leistungen im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung zu erbringen.
12. Haftung
1. Globl.Contact haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. In den Fällen der des vorstehenden Abs. 1 ist die gesamte Haftung von Globl.Contact auf den Höchstbetrag von EURO 100.000,-- maximal jedoch auf 50% des Jahresauftragsvolumens pro Vertragsjahr und EURO 50.000,-- pro Schadensfall begrenzt.
3. Der AG hat angemessene Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen, insbesondere dadurch, dass er regelmäßig Kopien aller Programme und Daten in maschinenlesbarer Form erstellt. Keine Haftung von Globl.Contact besteht für den Verlust von Daten oder Programmen, soweit dies bei Beachtung dieser Verpflichtung vermeidbar gewesen wäre. Im Übrigen unterliegt jede Haftung von Globl.Contact wegen Datenverlustes den übrigen Beschränkungen dieser Ziffer.
5. Schadensersatzansprüche des AG verjähren in den vorstehenden Fällen spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der AG Kenntnis vom Schaden erlangt; ohne Rücksicht auf diese Kenntnis verjähren diese Schadensersatzansprüche spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen schließen Ansprüche gegen Mitarbeiter*innen und Beauftragte von Globl.Contact ein.
13. Projektstartverzögerung/Rücktrittsrecht
Wird auf Anweisung des AG der vereinbarte Projektstart verzögert, so ist Globl.Contact berechtigt, dem AG eine Frist von zwei Wochen zur Bestimmung eines verbindlichen Termins für den Projektstart zu setzen. In diesem Fall muss der Projektstart spätestens vierzehn Tage nach dem ursprünglich vereinbarten Termin erfolgen. Nach Ablauf der Frist oder der Bestimmung eines Termins, der den ursprünglich geplanten Projektstart um vierzehn Tage überschreitet, ist Globl.Contact berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/ oder Schadensersatz zu verlangen. Im Falle des Rücktritts ist der AG verpflichtet, Globl.Contact zudem die im Hinblick auf das Projekt getätigten Aufwendungen zu ersetzen sowie bereits geleistete Dienste zu vergüten. Verlangt Globl.Contact Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der AG einen geringeren oder Globl.Contact einen höheren Schaden nachweist.
14. Konkurrenzverbot
Die in einem Projekt für den AG eingesetzten Mitarbeiter*innen von Globl.Contact dürfen bis 12 Monate nach Beendigung der Auftragsdurchführung nicht vom AG aktiv als Arbeitnehmer*innen oder freie Mitarbeiter*innen abgeworben werden. Der AG hat Globl.Contact für jeden Fall des Verstoßes gegen das Konkurrenzverbot eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe bei einer Abwerbung von Fach- und Führungskräften mit einem Jahresgehalt unter EURO 35.000,-- EURO 25.000,--, bei einem Jahresgehalt ab EURO 35.000,-- ein Jahresgehalt (brutto) zzgl. Bonifikation (brutto) beträgt.
15. Referenznennung
Die Globl.Contact ist berechtigt, den Kunden als Referenz auf der Globl.Contact Website und in Präsentationen zu führen. Soweit seitens des Kunden der Referenznennung wichtige Gründe entgegenstehen, wird er diese der Globl.Contact schriftlich mitteilen. Die Referenznennung wird dann nicht erfolgen.
16. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Globl.Contact.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Sollte eine Vereinbarung in diesen AGB oder in einem Vertrag, der auf diese AGB verweist, rechtsunwirksam sein oder werden, wird infolgedessen die Rechtswirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt.
Stand: August 2023